Haidhauser Praxis – Antworten
Wer kann Ergotherapie verordnen?
Allgemeinmediziner, Neurologen, Psychiater, Internisten, Kinderärzte, Orthopäden, Handchirurgen, Unfallärzte der BG etc. sind berechtigt, Ergotherapie – ggf. auch als Hausbesuch – zu verordnen.
Wer kann eine logopädische Therapie verordnen?
Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, (Päd)Audiologen, Allgemeinmediziner, Neurologen, Kieferorthopäden und Zahnärzte sind berechtigt, Logopädie – ggf. auch als Hausbesuch – zu verordnen.
Wer kann Physiotherapie verordnen?
Ärzte für physikalische Therapie und rehabilitative Medizin, Gynäkologen, Urologen, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen, Kieferorthopäden, Zahnärzte, Neurochirurgen, Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Neurologen, Internisten, Unfallärzte der BG, Handchirurgen etc. sind berechtigt, Physiotherapie – ggf. auch als Hausbesuch – zu verordnen.
Wie lange dauert eine ergotherapeutische, logopädische bzw. physiotherapeutische Behandlung?
Eine Behandlungseinheit dauert in der Regel zwischen 20 und 60 Minuten und wird 1 bis 5 mal wöchentlich durchgeführt, bei entsprechender Verordnung auch als Hausbesuch. Die gesamte Behandlungsdauer ist abhängig vom jeweiligen Störungsbild/Beschwerdebild und wird vom Arzt festgelegt.
Bietet die Haidhauser Praxis auch Hausbesuche an?
Selbstverständlich – Patient*innen, die unsere Praxis nicht aufsuchen können, haben auch die Möglichkeit des Hausbesuches. Dieser kann ärztlich verordnet werden und wird wenn nötig von den Krankenkassen getragen.
Wer trägt die Therapiekosten?
a) Kinder
Für Kinder ist die Therapie generell zuzahlungsfrei.
b) Gesetzlich Versicherte
Erwachsene ab 18 Jahren sind bei gesetzlichen Krankenkassen zur Zuzahlung verpflichtet. Es sind 10 € Rezeptgebühr und 10% der Behandlungskosten zu entrichten. Von diesen Kosten können Sie sich ab einer bestimmten Höhe bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.
c) Privatversicherte
Erhält ein Privatversicherter eine Verordnung zur Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie, so gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Für die Finanzierung der Therapie erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte. Weitere Absprachen müssen mit uns persönlich getroffen werden.
d) Selbstzahler
Leistungen, welche von Ihrer Kasse nicht übernommen werden, können Sie natürlich auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.